Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen (einschließlich des Gesetzes vom 31. Dezember 1971, geändert durch das Gesetz Nr 91-647 vom 10. Juli 1991 und durch das Gesetz Nr 2015-990 6. August 2015, genannt „Macron“) und die Berufsregeln für Rechtsanwälte sowie das anwaltliche Standesrecht sehen zur Bestimmung der Vergütung verschiedenen Parameter vor, insbesondere:

Arten der Abrechnung

Mehrere Abrechnungsmethoden stehen für anwaltliche Dienstleistungen zur Verfügung. Sie werden an die Bedürfnisse, Erwartungen und die Art der erforderlichen Rechtskenntnisse angepasst. Unabhängig vom gewählten System erhalten Sie immer ein schriftliches Dokument, in dem die Vergütung bestätigt an und aufgezeigt wird, auf welcher Grundlage die Vergütung errechnet wurde. Rechtsanwältin Anne MYNARD verpflichtet sich zu dieser Transparenz. Der Mandant hat jederzeit im Laufe eines Falles Anspruch auf eine detaillierte Erläuterung der Vorgänge und der darauf verwendeten Zeit.

Zusätzliches Erfolgshonorar

Die Parteien können eine Kombination aus Pauschal- oder Zeithonorar mit einem Erfolgshonorar vereinbaren. Letzteres darf nicht mehr als 10% netto auf die aufgrund Vergleich oder Gerichtsurteil eingetriebenen Beträge oder ersparten Beträge betragen.

Honorar gemäß der aufgewendeten Zeit

In Fällen, in denen der Anwalt einmalig tätig wird oder die Schätzung der erforderlichen Zeit möglich ist, berechnet sich die Vergütung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und nach dem vereinbarten Stundensatz. Die Kosten für eine Erstberatung richten sich somit nach ihrer Dauer. Soweit der Kanzlei daraufhin das Mandat übertragen wird, kann der Anwalt auf die Abrechnung der Erstberatung verzichten.

Rechtsschutz

Für Personen, die eine Rechtsschutzversicherung oder finanzielle Schwierigkeiten haben, können besondere Vereinbarungen mit Rechtsanwältin Anne MYNARD getroffen werden.

Beratungs-/Betreuungsvertrag

Mit Unternehmen oder Organisationen, die ständigen Bedarf an rechtlicher Begleitung haben, kann ein Beratungs-/Betreuungsvertrag aufgesetzt werden. Dies erlaubt die kontinuierliche Entwicklung von Werkzeugen und entsprechenden Maßnahmen. Je nach Arbeitsanfall erfolgt die Abrechnung in regelmäßigen, vereinbarten Abständen (Jahr, Semester, Quartal, Monat, Woche).

Kosten, Ausgaben

In dem Honorar sind nicht enthalten: ggf. durch den Anwalt verauslagte Gebühren, Verwaltungsgebühren (Aktenführung, Fotokopien, Portokosten…) Reisekosten (Hotel, Zug, Flugzeug, Restaurant, Autovermietung, Maut, Parkgebühren…) und Gebühren für Terminvertreter (Anwälte anderer Rechtsanwaltskammern), Gebühren für Gerichtsvollzieher (z. B. Zustellungen (Menge X 45-90 €), Gerichtskosten, Auslagen, Steuermarken (Verhandlungstermin € 13, Berufung 225 €).

Pauschalhonorar

Für Rechtsstreitigkeiten (Verfahren) kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Wenn jedoch die geschätzten Gesamtkosten von Unwägbarkeiten abhängen (z. B Suche nach einer einvernehmlichen Lösung, unwillige Partei, Beteiligung mehrerer Parteien…), wird eine Beurteilung durchgeführt, und ein Stundensatz vereinbart.

Mitglied einer anerkannten Vereinigung

Die Rechtsanwaltskanzlei Anne MYNARD ist Mitglied einer von den Steuerbehörden zugelassenen Vereins: die Zahlung der Honorare per Scheck, ausgestellt auf ihren Namen, ist zulässig.